Bei uns inklusive


Die Ford Flatrate +

Ford Kuga Plug-In-Hybrid & die Flatrate+1 macht es möglich! 

Sie wollen mit Ihrem neuen Ford auch das elektrische Fahren unbeschwert genießen? Dann buchen Sie zu Ihrem Ford Kuga Plug-In-Hybryd einfach die Ford Flatrate+ zu Ihrem Leasing- oder Finanzierungsvertrag hinzu. Für einen gleichbleibend niedrigen monatlichen Betrag sind hier schon Garantieverlängerung, Mobilitätsgarantie, Wartung und Verschleiß inklusive.
 
Übrigens: Der Preis richtet sich nach Ihrer jährlichen Laufleistung. Das bedeutet zum Beispiel: Bei 10.000 km pro Jahr zahlen Sie zusätzlich zur monatlichen Leasing- oder Finanzierungsrate bei einem Pkw nur 10 € im Monat mehr.
 
Gönnen Sie sich die Sicherheit des Rundum-Sorglos-Pakets und buchen Sie die Ford Flatrate+ dazu.
  

100% elektrisch & Sicherheit?

Dann ist der Ford Mustang Mach E & Ford Protect Elektropaket2 bzw. Ford Lease Full-Service-Paket3 die richtige Wahl

 
Sie möchten mit dem neuen Ford das reine elektrische, d.h. ohne Verbrennungsmotor, sorgenfrei genießen? Dann bietet sich der Vollelektrische Ford Mustang Mach E in Kombinatnion mit dem Ford Protect Elektropaket oder Ford Lease Full-Service-Paket an. Hier sind Garantieverlängerung, Mobilitätsgarantie und Wartung und Verschleiß inklusive. Der Preis richtige sich nach Ihrer jährlichen Fahrleistung. Lassen Sie sich zum Ford Protect Elektropaket oder Ford Lease Full-Service-Paket von unseren speziell ausgebildeten Verkäufern beraten. 
 
 
Flatrate + / Ford Protect Elektro Paket / Ford Lease Full-Service-Paket

Flatrate+1
Ein Angebot der Ford-Werke GmbH. Gilt für Privatkunden für ein Ford Kuga Neufahrzeug bei einer jährlichen Laufleistung von 10.000 km und einer Laufzeit von 36 bzw. 48 Monaten (Barzahlungspreis € 360,- bzw. € 480,-). Detaillierte Informationen über die Bestandteile, Leistungen und Ausschlüsse der Ford Flatrate+ entnehmen Sie bitte den gültigen Bedingungen der Ford Flatrate+ (PDF 138 KB). Die Ford Flatrate+ ist, neben einem Barkauf, auch z.B. kombinierbar mit Leasing oder einer Ford Auswahl-Finanzierung der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln.

Ford Protect Elektro Paket2

 Bestandteile des Ford Protect Elektro Pakets sind der Ford Protect Garantie-Schutzbrief, die Ford Assistance Mobilitätsgarantie, der Ford Protect Service Plan und der Ford Protect Service Plan Plus. Detaillierte Informationen zu dem Ford Protect Elektro Paket entnehmen Sie bitte den gültigen Bedingungen. Ein Angebot der Ford-Werke GmbH.
Ein optionales Angebot der Ford-Werke GmbH. Detaillierte Informationen über die Kosten, Bestandteile, Leistungen und Ausschlüsse des Ford Protect Elektro Pakets erfahren Sie bei Ihrem Ford Partner bzw. entnehmen Sie bitte den gültigen Bedingungen. Gültig bei Barzahlung oder Abschluss eines Finanzierungs- oder Leasingvertrages der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln.

Gilt nur für den Ford Mustang Mach-E.

Weitere Informationen zum Ford Protect Elektro Paket finden Sie im Produktflyer (PDF 4,5 MB) oder in den gültigen Programmbedingungen (PDF 145 KB). Weiteres erfahren Sie bei uns.

Ford Lease Full-Service-Paket³
Das Ford Lease Full-Service-Paket ist optional erhältlich Eingeschlossen sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie anfallende Verschleißreparaturen in vereinbartem Umfang. Für weitere Fragen zu Details und Ausschlüssen zu allen Services können Sie sich gerne an uns wenden. Nur erhältlich im Rahmen eines Ford Lease Vertrages. Weiteres erfahren Sie bei uns.
Gilt nur für den Ford Mustang Mach-E.

Wir sind für mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig und handeln nicht als unabhängiger Darlehensvermittler.

Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.

*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.

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